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Mitglied werden

Glaube braucht Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich immer wieder viele Menschen treffen. Die Kirchenmitglieder begegnen sich bei Besuchen, Gottesdiensten, Festen, Kinder- und Jugendgruppen - aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung und freuen sich über neue Mitglieder und helfende Hände.

  • Rufen Sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten oder schicken Sie einfach eine Mail an das zuständige Gemeindebüro. Die Telefonnummer und die Anschrift finden im Telefonbuch unter “Kirchen, evangelisch”.
  • Sie können natürlich auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
  • Oder Sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittstelle in Ihrer Region auf.
  • Zum Abschluss des Gesprächs mit der Pfarrperson Ihrer Gemeinde oder der Eintrittstelle, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
  • Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern mit der Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie dafür mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer. 

  • einen Nachweis Ihrer Taufe und
  • die Austrittsbescheinigung

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig auch Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Als Kirchenmitglied ist man dann kirchensteuerpflichtig. Aber damit unterstützen Sie gleichzeitig auch die vielfältigen karitativen und kirchlichen Projekte der Kirche.
Diese Abgabe richtet sich nach dem Einkommen, sodass finanziell Leistungsfähigere mehr bezahlen – es ist ein Solidarprinzip. Berechnet wird die Kirchensteuer nach der Einkommenssteuer. Wer diese nicht zahlen muss, zum Beispiel Kinder, viele Studierende und Rentnerinnen bzw. Rentner, bezahlt auch keine Kirchensteuer. Nur ca. ein Drittel unserer Mitglieder verdient so viel, dass sie überhaupt Kirchensteuer bezahlen. Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der Einkommenssteuer. Allerdings liegt sie tatsächlich niedriger, da sie bei der nächsten Steuererklärung wieder als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann.